Strommarkt-Liberalisierung 2.0

Eberhard Waffenschmidt und Daniel Kray, 11.11.2017, Ergänzungen 19.11.2017, 30.11.2017
Mit der ersten Strommarktreform und dem Unbundling in den 90er-Jahren bekamen die Netzbetreiber die Aufgabe, Strom von einem Ort zum anderen zu transportieren. Damit wurde allen Akteuren ermöglicht, unabhängig vom Ort Stromhandel zu betreiben. Vor dem Hintergrund einer immer stärker werdenden fluktuierenden Strom-Erzeugung würde es Sinn machen, die Aufgaben der Netzbetreiber für einen "Strommarkt 2.0" zu erweitern:
Netzbetreiber bekommen die Aufgabe, Strom nicht nur örtlich, sondern auch zeitlich zu verschieben
Verträge zur Strom-Lieferung können auf diese Weise nun eine zeitliche Komponente enthalten. Ein Erzeuger von Energie könnte also seinen heute erzeugten Strom an einen Kunden verkaufen, der den Strom aber erst morgen abnimmt. Da dies offensichtlich nur mit Hilfe von Stromspeichern möglich ist, würde eine solche "Strommarkt-Liberalisierung 2.0" einen unmittelbaren Anreiz für den Bau von Speichern geben.

Sowohl Übertragungsnetz- wie auch Verteilnetzbetreiber stünden in der Verantwortung, solche Verträge zu ermöglichen. Wichtige Voraussetzung zur Umsetzung wäre, dass Netzbetreiber Speicher gleichwertig wie Leitungen als Netzbetriebsmittel betreiben können. Damit dürfen sie die für ihren neuen Auftrag notwendigen Investitionen über die Netzentgelte abschreiben und dafür eine feste Rendite abrechnen. In absehbarer Zukunft beträgt bei neuen Anlagen der von der Bundesnetzagentur festgelegte Eigenkapitalzinssatz 6,91%. Insbesondere stünden Netzbetreiber in der Pflicht, Abregelungen zu verhindern und dazu ggf. Speicher unverzüglich auch Speicher zu bauen.

Netzbetreiber dürfen im Rahmen des bestehenden Auftrages, "die Versorgunssicherheit zu gewähren" auch heute schon Speicher baen und wie andere Netzkomponenten abrechnen. Die Notwendigkeit der Gleichzeitigkeit des Stromhandels setzt dem Einsatz von Speichern durch Netzbetreiber jedoch enge Grenzen, insbesondere weil neue Stromleitungen hier mit Speicheern konkurrieren und kostengünstiger sind. Mit einem neudefinierten Auftrag, Stromhandel mit Zeitverschiebung zu ermöglichen, wird sich diese Konkurrenzsituation ändern.

Die Chancen

Netzbetreiber sind potente und sachkundige Akteure. Ein Speicherausbau könnte daher sehr rational betrieben werden. Die fest vorgegebene Rendite würde einen großen Anreiz für Investitionen in diesem Bereich bieten.

Ein wichtiger Vorteil ist die klare Zuständigkeit. Die Notwendigkeit zum Speichern wird nicht einzelnen Anbietern oder Verbrauchern von Strom aufgebürdet, welche auch alleine die Kosten dafür zu tragen hätten. Stattdessen werden die Aufwendungen über die Netzgebühren auf alle Stromverbraucher umgelegt und auf diese Weise "sozialisiert". Alle, die Strom verbrauchen, beteiligen sich so am Ausbau von Speichern, nicht nur einige wenige.

Auf diese Weise kann auch kleinen oder neuen Anbietern von fluktuierendem Strom ein Marktzugang geschaffen werden. Bürgerenergie-Projekte bekommen so eine neue Chance. Eine solche Liberalisierung ermöglicht durch mehr Akteure auf dem Strommarkt eine ganz neue Wirtschaftsdynamik.

Da der Ausbau nach Bedarf erfolgt, und der Bedarf erst Stück für Stück wächst, kann der Einsatz von Speichern mit dem Bedarf wachsen. Es besteht durchaus die Möglichkeit, die Lernkurven der neuen notwendigen Technologien zu durchlaufen. So kann eine Preisentwicklung angeregt werden, welche die Nutzung von Speichern dann erschwinglich macht, wenn sie großflächig benötigt werden.

Mögliche Risiken

Als Risiko könnte ein mangelndes Interesse der Akteure auftreten. Insbesondere, da Speicher als neue Technologien mit mehr Risiko behaftet sind als konventionelle Investitionen in Leitungen. Andererseits gibt es gerade bei den über 800 Verteilnetzbetreibern eine große Vielfalt. Daher ist anzunehmen, dass die neue Aufgabe und der festgelegte Eigenkapitalzinssatz von 6,91% zumindest bei den innovativeren Betreibern einen Anreiz bieten würde.

Ähnlich wie in anderen Bereichen könnte diese neue Aufgabe mit einem erheblichen bürokratischen Aufwand versehen werden, der die Bemühungen konterkarieren würde.

Zu klären wäre auch, wie diese Aufgabe mit einer wünschenswerten Dezentralisierung von Strommärkten kompatibel ist.

Details und offene Fragen

Im Detail könnte man die Aufgabe für die Netzbetreiber weiter konkretisieren. Ideen dazu sind:

- Re-Dispatch darf nur noch mit Speichern durchgeführt werden. Das entspräche einer "virtuellen Stromleitung".
- Negative Strompreise sind zu verhindern. Hierbei stellt sich die Frage, ob diese nicht inhärent durch die Verpflichtung zum Speichern verschwinden werden.

Netzbetreiber können ihre Aufgaben auch delegieren. Personen, Genossenschaften oder auch Gesellschaften würden dann ebenfalls profitieren können.

Es stellt sich auch die Frage, ob die Dienstleistung "Speicherung" nicht auch durch entsprechende Unternehmen durchgeführt werden kann. Das ist schließlich heute schon unmittelbar möglich, und wird in begrenztem Rahmen (insbesondere für Regelenergie) ja auch schon betrieben. Eine generelle Verbreitung findet aber nicht statt, weil diese Dienstleistung derzeit im Allgemeinen wirtschaftlich nicht darstellbar ist. Die Kosten werden den jeweiligen Teinehmern aufgebürdet, die diese Dienstleistung benötigen. Diee würden die ganze Last tragen, eine technologische Entwicklung anzustoßen.
Wenn hingegen Netzbetreiber den expliziten Auftrag zur Speicherung bekommen, würden die Kosten sozialisiert, d.h. alle Stromverbraucher würden beteiligt. Ist das "fair"? Ja, denn es geht vor allem darum, die notwendigen Technologien zu fördern. Und das ist ein allgemeines Interesse. Das Vorgehen ist vergleichbar mit der Einführung der kostendeckenden Vergütung und dem EEG: Auch hier wurden einzelne, die in Erneuerbare Energien investierten, unterstützt, obwohl die Technologie bei weitem noch nicht marktreif war. Auch dabei war ein entscheidender Punkt die Sozialisierung der Ausgaben für die Investitionen.

Eine weitere Problematik könnte darin liegen, dass durch die Übernahme der Speicherung durch den Netzbetreiber Anreize für weitere Flexibilisierung bei Kunden fehlen. Damit würde ein wichtiges Potential für Innovationen hinsichtlich Flexibilität und Speicherung nicht mehr nutzbar sein. Daher muss es weiterhin Anreize für Kunden zur flexiblen Nutzung von elektrischer Energie geben. Eine Möglichkeit könnte sein, entsprechende Maßnahmen durch Rabatte bei den Netzgebühren zu fördern.

Es bleiben auch noch einige offene Fragen, die bis zu einer Umsetzung zu klären sind:

- Wie sehen die Details der Aufgabe aus? Wo endet die Verpflichtung zum Speichern?
- Wie sieht die Aufgabeverteilung zwischen Verteilnetz- und Übertragungsnetzbetreiber aus?
- Soll die Aufgabe technologie-offen sein, oder werden besonders förderungswürdige Speichertechnologien bevorzugt?
- Wo ist die Grenze zur "Erzeugung" von Strom, wie wird beispielsweise der Betrieb von Gaskraftwerken mit gespeichertem erneuerbaren Gas betrachtet?
- Woraus ergibt sich, ob ein Netzbetreiber Strom direkt weiterleitet oder speichert? Ergibt sich das durch die Rahmenbedingungen von selber, und wenn, wie müssen die festgelegt sein?
- Zu definieren ist, wie in Zukunft die Abrechnung gestaltet werden kann. Würden Bilanzkreise mit Zeitverschiebung benötigt?
- Die Preisgestaltung muss festgelegt werden: Wird nach Leistung, Energiemenge oder pauschal abgerechnet?
- Und zum Schluss: Mit welchen Kosten ist für diese Investitionen zu rechnen?

Die Grundidee zu diesem Vorschlag wurde Mitte Oktober 2017 von Teilnehmern eines Seminars des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V. (SFV) in Aachen entwickelt. Der SFV arbeitet diesen Vorschlag weiter aus und versucht, die Idee zu verbreiten. -> https://www.sfv.de/artikel/markteinfuehrung_fuer_speicher_mit_einem_neuen_speichermarkt-design_smard.htm

Weitere Info:

Eberhard Waffenschmidt,
"SFV-SMarD – Speicher-Markt-Design"
Präsentation zum Vortrag beim Seminar des Solarenergie-Fördervereins Deutschland e.V., Baltrum, 17.9.2019


E.Waffenschmidt, 18.9.2019