Der Initiator der Klimaklage wird nahezu vergessen
9.5.2021
Eberhard Waffenschmidt
Das für den Klimaschutz in Deutschland wegweisende Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den sogenannten Klimaklagen hat auf allen Mediakanälen Aufsehen erregt. Kaum eine Partei, die das Urteil nicht begrüßt, inklusive denen, die seit mehr als einem Jahrzehnt diejenige Politik verantworten müssen, die dieses Urteil erst notwendig gemacht hat. Viele Organisationen schmücken sich jetzt mit diesem Urteil, doch der eigentliche Initiator der ersten der vier Verfassungsbeschwerden, über die entschieden wurde, wird mit nahezu keinem Wort in den Medien erwähnt. Dabei hätte Wolf von Fabeck, um den es sich handelt, noch einiges zu dem Urteil zu ergänzen, wie er auf seiner Website www.klima-for-future.de schreibt.
Insbesondere weist er darauf hin, dass es eigentlich schon jetzt
kein „CO2-Budget“ mehr gibt, denn mehrere Klima-Kipppunkte sind schon
eingetreten. Daher müssen wir schon jetzt an eine Rückholung von CO2 aus der Atmosphäre
im großen Stil denken.
Schon im Jahr 2017 hatte er die Idee zu einer Verfassungsbeschwerde
und begeisterte den Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV), die Klage
mit den Anwälten Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt und Dr. Franziska Heß vorzubereiten.
Die Aktion war ihm wichtig genug, und dem Verein eine namenhafte Summe Geld dazu
vorzustrecken. Nachdem er sich maßgeblich darum gekümmert hatte, weitere
Personen zu finden, welche die Verfassungsbeschwerde als weitere Kläger auf
Kosten des SFV unterstützten, wurde am 23. November 2018 die Verfassungsbeschwerde
beim BVerfG eingereicht.
Ohne Wolf von Fabeck wäre vermutlich die Verfassungsbeschwerde nicht vom SFV und den weiteren Einzelklägern eingereicht worden. Wolf von Fabeck hat damit eindeutig Klimageschichte geschrieben. Schade, dass er jetzt in den Medien beinahe vergessen wird.
Weitere Links:
> Website von Wolf von Fabeck: https://www.klima-for-future.de> Website zur Klimaklage des SFV: https://klimaklage.com